Es geschehen noch Zeichen und Wunder

Hallo Silvesterlaufteilnehmer,

Mit Weihnachten geschehen noch Zeichen und Wunder. Aufgrund der neuen Coronaschutzbestimmungen, die Bund und Länder beschlossen hatten, herrschte hier Unsicherheit und keiner konnte mir genaue Auskunft geben. Telefonate nach Düsseldorf und Emails erbrachten nichts Neues. Erst über Weihnachten hat das Ordnungsamt das „Go“ für den Silvesterlauf mit den Worten erteilt:

 

Sehr geehrter Herr Berghaus,

der Lauf kann unter der 2 G-Regelung und Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften stattfinden.

 

Die aktuelle Rechtslage richtet sich nach § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG), sowie der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die derzeit gültige CoronaSchVO tritt gemäß § 7..... usw.

 

 

, ein schöneres Geschenk gibt es garnicht. Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen. Tränen in den Augen, damit ihr starten könnt.
Hier nochmal den Ablaufplan in Kurzform, an den wir uns unbedingt gemeinsam halten müssen.

 


Frohe Festtage noch
Euer TEAM-ESSEN

 


Damit Ihr Euch schon mal ein Bild davon machen könnt, was auf Euch zukommt, hier die wichtigsten Punkte aus dem Konzept.

Wichtiger Hinweis

 

Corona-Schutzregeln

Bei unserer Veranstaltung gilt die 2G-Regel, d.h. sie dürfen nur teilnehmen, wenn Sie geimpft oder genesen sind . Vor der Startnummernausgabe findet eine Kontrolle des Impfnachweises samt Personalausweis statt.Die geleistete Überprüfung wird mit einem Kontrollarmband signalisiert, was durchgängig getragen werden muss.( Der 5 und 10 km Lauf weist unterschiedlich farbige Startnummern und Kontrollbänder auf ).Bei Nicht-Nachweis ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss die Startunterlagen individuell abholen.

Maskenpflicht , heisst FFP 2 Masken, gilt auf dem gesamten Gelände von Zeche Zollverein und sind vor und nach dem Lauf zwingend erforderlich und zu tragen. Des Weiteren gilt der Coronaschutzverordnung ein 1,50 m Abstand!

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Essen unsere Veranstaltung auf Grundlage der am 22. November 2021 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW genehmigt hat. Das Land kann die Coronaschutzverordnung jederzeit ändern, und wir müssen etwaige Änderungen (z.B. einen Übergang zur 2G +-Regel ) dann nachvollziehen, wollen wir die Austragung des Silvesterlaufs nicht gefährden. Achten Sie daher auf die Berichterstattung in den Medien über etwaige Änderungen der Coronaschutzverordnung bzw. Infos auf unserer Homepage.

Startunterlagenausgabe

Die Startunterlagen können ab 11:00 Uhr- 18 Uhr am 30.12 im Foyer der Halle 5 abgeholt werden und ist verpflichtend für Teinehmer mit Wohnsitz in Essen und aus der näheren Umgebung bis 20 km.Am 31.12. öffnet das Ausgabebüro bereits ab 8:00 Uhr – 9:15 Uhr für den 5 km Lauf. Später eintreffende 5 km Teilnehmer werden nicht berücksichtigt.

Die Ausgabe für den 10 km Lauf ist von 10:00 Uhr- 11:15 Uhr.

Nachmeldungen und Ummeldungen sind nicht möglich!!!!!

Bitte nutzen Sie die Parkmöglichkeiten PA 1 und PA 2.

Catering

Das Catering muss aufgrund der Anordnungen der Stadt Essen entfallen.

Versorgung der Teilnehmer:

Die Versorgung wird aufrechterhalten und findet ausserhalb der Halle 5 statt.

Siegerehrung

Für die Siegerehrung steht die Halle 5 ebenfalls nicht zur Verfügung, sie erfolgt daher im Freien auf dem Platz vor der Halle 5. Für den Fall, dass es regnet, werden nur die Gesamtsieger/-innen (Platz 1-3) offiziell geehrt. Die Altersklassensieger und Mannschaftssieger können sich dann ihre Urkunden und Ehrenpreise gegen Vorlage der Startnummer bei der Startunterlagenausgabe abholen.

Betreuer und Begleiter:

 

Wir bitten von Betreuern und Begleitern im Start,-und Zielbereich abzusehen. Zuschauer auf der Strecke nur unter Einhaltung der bereits angeordneten Masken,-und Abstandspflicht. Lasst uns alle gemeinsam auf die Einhaltung der Regeln achten und uns gegenseitig darauf aufmerksam machen!!!!